Die Technische Universität Dortmund pflegt den internationalen Austausch im Rahmen des Programms ERASMUS+. Dieses Programm ist das größte Mobilitätsprogramm der TU Dortmund und basiert auf Verträgen (Inter-Institutional Agreements), die die jeweilige Fakultät mit einem Partner an einer ausländischen Hochschule geschlossen hat.
Die Mobilität zu Lehrzwecken (STA) muss zunächst mit dem jeweiligen Erasmus-Fakultätskoordinator / der jeweiligen -Fakultätskoordinatorin abgesprochen werden und in den Verträgen vereinbart sein. Wer Ihr Kontakt in der Fakultät/ im Institut ist, finden Sie hier.
1. Administrative Vorgänge
Vor der Reise
Während der Reise
Bestätigung des Auslandsaufenthaltes von der Gasthochschule am Ende der ERASMUS-Mobilitätsphase unterschreiben lassen.
Nach der Reise
2. Bedingungen
Teilnehmer/-in gehört zu dem unten genannten Personenkreis
nur für Lehraufenthalte (nicht für Konferenzteilnahmen!)
ERASMUS+ Inter-Institutional Agreement muss vorliegen
2 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage)
Der Aufenthalt muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.
Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche (5 Arbeitstage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.
3. Ziele
Entwicklung neuer Lehrmaterialien
Stärkung und Ausbau der Verbindungen zwischen Fakultäten
Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte
4. Personenkreis
Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
Dozentinnen/Dozenten ohne Dotierung
Lehrbeauftragte
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
5. Teilnehmende Länder
28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei
6. Mobilitätszuschuss
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Fahrtkosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.
Stückkosten für Aufenthaltstage
Zielland |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/-in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetag) |
Stückkosten je Tag pro Teilnehmer/-in vom 15. -60. Tag der Aktivität (ohne Reisetag) 70% |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
180 EUR |
126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
160 EUR |
112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
140 EUR |
98 EUR |
Stückkosten für Hin- und Rückfahrt
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer/-in (=Hin- und Rückfahrt) |
10-99 km | 20 EUR |
100-499 km | 180 EUR |
500-1.999 km | 275 EUR |
2.000-2.999 km | 360 EUR |
3.000-3.999 km | 530 EUR |
4.000-7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Das Referat Internationales ist von der EU-Kommission verpflichtet zur Errechnung der Distanz zum Aufenthaltsort den Distanzrechner der EU-Kommission zu benutzen.
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW!
Aufgrund der begrenzten Mittel werden Reisen von mehreren Dozentinnen/Dozenten einer Fakultät an eine Gasthochschule zum selben Zeitraum nur von einer Person wie oben beschrieben gefördert. Jede weitere Person erhält 50% der Aufenthalts- und Fahrtstückkosten.
Ansprechpartnerin:
ERASMUS Hochschulkoordinatorin:
Infopostkarte Erasmus Dozentenmobilität
Ausführliche Informationen zu ERASMUS+ finden Sie hier.