Unterrichtssprache an der Technischen Universität Dortmund ist Deutsch.
Von dieser Regel ausgenommen sind die englischsprachigen Studiengänge, für diese benötigen Sie einen entsprechenden Englischnachweis. Informationen dazu finden Sie unten.
Zeugnis über die bestandene DSH (Stufe 2 oder 3)
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): Summe TDN mindestens 16
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS)
Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
Bitte beachten Sie, dass an der Technischen Universität Dortmund keine studienvorbereitenden Deutschkurse angeboten werden, also auch keine Kurse zur Vorbereitung auf die DSH. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen privaten Sprachkursanbieter.
Die Voraussetzungen variieren und sind auf den Internetseiten der Fakultät nachzulesen:
Für die Studiengänge Angewandte Sprachwissenschaften und Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften benötigen Sie Englischsprachkenntnisse. Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Für das Unterrichtsfach Englisch im Lehramt benötigen Sie einen Englisch-Nachweis. Informationen finden Sie hier.