Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie bitte in unsere FAQ zu dem Thema.
Einige kirchliche Studierendenorganisationen bieten Hilfe durch Beratung und finanzielle Unterstützung für in Not geratene Studierende an, z.B.:
Evangelische StudentInnengemeinde (ESG)
Am Hedreisch 6
44225 Dortmund
Tel.: 0231/121-013
E-mail: esg@pop.uni-dortmund.de
Internet: www.esg-dortmund.de
Katholische Hochschulgemeinde (KHG)
Ostenbergstr. 107
44227 Dortmund
Tel.: 0231 / 75746
Fax: 759432
www.uni-dortmund.de/KHG/
Vom Semesterbeitrag werden ca € 0,80 als Solidarumlage einbehalten. Mit diesem Geld kann etwa 300 Studierenden geholfen werden, die finanzielle Belastung, die durch den Beitrag entsteht, zu tragen. Leider kann nicht jeder/m, die/der unter die Härtefallrichtlinien des Studierendenparlaments (SP) fällt, der Ticketbeitrag zurück erstattet werden. Daher wird eine Rangliste für die Erstattung erstellt, so dass sichergestellt ist, dass die Studierenden ihr Geld zurück bekommen, die im Vergleich zu ihrem Bedarf das niedrigste Einkommen haben. Die Richtlinien orientieren sich am BAföG, wobei unterhaltspflichtige Kinder und Miete stärker berücksichtigt werden. Anträge auf Härtefallrückerstattung gibt's im AStA (Belege über Einkommen, Miete, Nebenkosten und gegebenenfalls unterhaltspflichtige Kinder sowie der Studierendenausweis müssen bei Abgabe vorgelegt werden). Die Frist, bis zu der Anträge im laufenden Semester gestellt werden können, erfahren Sie im AStA. In der Regel ist Annahmeschluss ca. 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit.
Auch das Studentenwerk hat verschiedene Möglichkeiten Studierenden zu helfen. Berechtigt, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind alle Studierenden im Zuständigkeitsbereichs des Studentenwerks Dortmund. Hierbei müssen bei finanziellen Zuschüssen die Anträge persönlich beim Studentenwerk abgegeben werden. Die entsprechenden Anträge sind am InfoPoint des Studentenwerkes in der Nordmensa erhältlich.
Durch die Änderung der Beitragsordnung, wonach seit dem 1.4.97 die zusätzliche Unfallversicherung der Studierenden entfällt, sollen die dadurch frei gewordenen Finanzmittel in einer maximalen Höhe von € 0,4 je sozialbeitragspflichtigem Studierenden zur Unterstützung von Studierenden in Notfällen verwandt werden. Voraussetzung für diese Hilfe sind Schwierigkeiten bei der Zahlung von Miete, Rückstände bei Mietnebenkosten, Rückstände bei lebensnotwendigen Versicherungen, Einschreibegebühren einschließlich Sozialbeitrag und sonstige Notsituationen. Anträge auf Beihilfe sind beim Studentenwerk erhältlich (Herr Unruh). Die Richtlinien sehen vor, dass zuvor alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung in Anspruch zu nehmen sind (z.B. Wohngeld, etc.).
Kostenlose Essensmarken können beim Studentenwerk beantragt werden; dabei sind die Essensmarken für jedes der in den Mensen angebotenen Essen gültig. In der Regel werden die Freitische maximal nur für ein Semester bewilligt. Ein Antrag kann auch zweimal während des Studiums gestellt werden.
Seit dem Wintersemester 2001/02 bietet das Studentenwerken Kooperation mit dem Diakonischen Werk Dortmund eine SchuldnerInnenberatung für Studierende an. Wer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist oder bereits verschuldet ist, erhält dort fachkundige Entschuldungshilfen. Die Kosten für die Beratung trägt das Studentenwerk.
Persönliche Beratung
Do.: 13 bis 15 Uhr-Raum 076 im Studentenwerk, Vogelpothsweg 85
Terminabsprache
Tel.: 0231 / 7254960 oder 0231 / 72549617
In dem Sozialbeitrag, der zusammen mit dem Semesterbeitrag erhoben wird, sind € 1,50 für den studentischen Hilfsfonds enthalten. Aus diesem Beitrag können in Not geratene StudentInnen ein zinsloses Darlehen von maximal € 1022 im AStA beantragen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung eines Darlehens ist, dass Sie an der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben sind. Infos und Formulare erhalten Sie im AStA. Ansprechpartnerin: Rahele Bagherzadeh-Yazdi, "Hilfsfondssekretärin".