Damit das Studium an der Technischen Universität Dortmund aufgenommen werden kann, müssen internationale Studienbewerber zuerst einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Bewerbungsfristen sind:
Der Antrag auf Zulassung zum Studium an der Technischen Universität Dortmund kann über ein ausdruckbares PDF-Formular » aus dem Internet herunter geladen werden. Bewerber für die Masterstudiengänge der Fakultät Raumplanung benutzen bitte zusätzlich das folgende Formular:
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und fügen Sie folgende Unterlagen bei:
2. eine Übersetzung des ausländischen Sekundarabschlusses oder Staatsreifezeugnisses in Deutsch, Englisch oder Französisch;
3. falls vorhanden, Kopie der Unterlagen über das bisherige Studium an einer Universität oder anderen Hochschule in der Landessprache sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen. Aus den Zeugnissen müssen die Einzelnoten aller Fächer, in denen eine Prüfung abgelegt wurde, ersichtlich sein.
4. Motivationsschreiben;
die Technische Universität Dortmund erwartet eine ausführliche Begründung für:
Alle Studienbewerber/innen erhalten ca. 4-8 Wochen nach Bewerbungsende einen der folgenden schriftlichen Bescheide:
Zulassungsbescheid
Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber spätestens 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. In der Zulassung werden alle Termine und Formalitäten für die Einschreibung genannt. Mit dem Zulassungsbescheid kann bei den zuständigen Behörden ein Visum beantragt werden.
Ablehnungsbescheid
Die Ablehnungsbescheide werden mit der Begründung für die Ablehnung innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.
Die eingereichten Zeugniskopien werden nicht zurückgesandt.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Das Akademische Auslandsamt prüft bei der Bewertung der Zulassungsanträge die Möglichkeit einer Anerkennung und leitet die Unterlagen ggfs. an den zuständigen Fachbereich weiter, der über eine Anrechnung entscheidet.
Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur möglich, wenn eine Zulassung für ein höheres Fachsemester erteilt werden kann. Dies setzt Studienzeiten im Heimatland oder Deutschland im gleichen Studiengang voraus.
Zum Wintersemester 2007/08 wurden die Diplomstudiengänge der Technischen Universität Dortmund auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Zunächst wurden nur Bachelorstudiengänge angeboten, die Einführung der entsprechenden Masterstudiengänge erfolgt zum Teil ab dem Wintersemester 2008/09, teilweise aber auch erst in späteren Semestern. Ob bei einer Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland eine Einschreibung im höheren Fachsemester in den Bachelor- oder direkt in den Masterstudiengang erfolgen kann, entscheidet die Studienordnung des jeweiligen Fachbereichs.
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und deutlich lesbar aus!
Nicht lesbare Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
zum Wintersemester / Sommersemester
Tragen Sie bitte ein, für welches Semester Sie sich bewerben
Studiengang 1. Wahl:
Abschluss:
Studiengang 2. Wahl:
Abschluss:
Geben Sie bitte an, für welchen Studiengang/welche Fächerkombination Sie sich bewerben und welchen Abschluss Sie erwerben möchten (Diplom, Bachelor, Master..). Sollte der von Ihnen gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt sein, geben Sie bitte einen alternativen zulassungsfreien Studiengang an. Angaben über die Studiengänge und Zulassungsbeschränkungen erhalten Sie hier »
Tragen Sie bitte Ihren Namen ein, wie er im Pass steht. Hat sich Ihr Name gegenüber den Angaben in den Zeugnissen geändert (z.B. durch Heirat), benötigen wir einen Nachweis über die Namensänderung.
Angaben zur Schulbildung:
Schulart |
besucht von/bis |
Art und Datum des erworbenen Schulabschlusses (z.B. Lisans, Baccalaureat, etc. ) |
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Geben Sie bitte die genauen Daten des Schulbesuchs und die Art des erworbenen Abschlusses an und reichen Sie das entsprechende Abschlusszeugnis ein.
Haben Sie eine Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland abgelegt?
□ nein
□ ja falls ja: Datum und Bezeichnung:___________________________
Besuchen oder besuchten Sie in Deutschland ein Studienkolleg und/oder haben Sie an einer Feststellungsprüfung teilgenommen bzw. wann wird diese abgelegt?
□ nein
□ ja
Angaben zum Studienkolleg:
| Studienkolleg (Ort und Art des Kurses) |
besucht von/bis |
Feststellungsprüfung abgelegt am: |
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Haben Sie in Deutschland ein Studienkolleg besucht oder die Feststellungsprüfung abgelegt, tragen Sie bitte hier die genauen Daten ein und legen Ihrer Bewerbung eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei.
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Hochschule (Art und Name, z.B. Universität,FH …) |
besucht von/bis |
Fach und Abschluss |
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Angaben zum bisherigen Studium in Deutschland:
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Hochschule (Art und Name, z.B. Universität,FH …) |
besucht von/bis |
Fach und Abschluss |
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Wenn Sie bereits in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir hier die genauen Angaben über das bisherige Studium. Weisen Sie diese Zeit bitte durch die entsprechenden Zeugnisse (Fächer- und Notenübersicht, Studienbescheinigung…) nach.
Haben Sie eine oder mehrere Prüfungen an einer deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden?
□ nein
□ ja
Falls ja, welche Prüfungen (FH, Uni, Studiengang, Fach)
Sollten Sie an einer deutschen Hochschule eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, machen Sie hier bitte die entsprechenden Angaben.
Angaben zu Sprachkenntnissen:
Haben Sie Deutsch gelernt?
Geben Sie bitte an, wo und wie lange Sie Deutsch gelernt haben, welche Sprachzeugnisse Sie erworben haben und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Haben Sie Englisch gelernt?
Geben Sie bitte an, wo und wie lange Sie Englisch gelernt haben, welche Sprachzeugnisse Sie erworben haben und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Nennen Sie bitte alle deutschen Hochschulen, an denen Sie sich ebenfalls bewerben/beworben haben:
Mit der Beantwortung dieser Frage erleichtern Sie der Technischen Universität Dortmund die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrages.
Motivationsschreiben:
Informationen zum Motivationsschreiben erhalten Sie hier ».
Unterschrift:
Unterschreiben Sie den Antrag bitte persönlich!
Alle Zeugnisse müssen als Fotokopie in der Originalsprache und mit einer Übersetzung vorgelegt werden.
Unterlagen in Englisch oder Französisch müssen nicht übersetzt werden.
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, benötigen Studienbewerber aus dem Ausland ein Äquivalent zum deutschen Abitur. Dies ist normalerweise dann vorhanden, wenn die reguläre Schulzeit im Heimatland mindestens 12 Jahre beträgt und an einer allgemein bildenden Schule absolviert wird. Genauere Informationen für Ihr Land erhalten Sie auf folgender Webseite ».
Einige Länder sollen hier als Beispiel dienen:
VR China: Bitte sehen Sie auf der Rückseite Ihrer Bescheinigung der APS nach. Dort steht der Hinweis auf die Hochschulzugangsberechtigung.
Türkei: Wenn Sie eine allgemein bildende Schule (kein Imam Hatip Lisesi!) mit einer Dauer von 12 Jahren besucht und das ÖSYS mit einer Zuweisung zu einer Universität erhalten haben, dann können Sie bei Erreichen einer Mindestpunktzahl (1999-2002: 120.000 Punkte, 2003-2005: 185.000 Punkte) das gleiche Fach in Deutschland studieren, für das Sie in der Türkei eine Zuweisung erhalten haben. Sollten Sie eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllen, so erkundigen Sie sich bitte im Akademischen Auslandsamt, ob Ihre Unterlagen für den Hochschulzugang ausreichen oder ob Sie zunächst ein Studienkolleg (Informationen auf Seite 42) besuchen müssen.
Kamerun: Wenn Sie ein Baccalaureat mit einer Endnote von mindestens 10 erhalten haben, können Sie sich direkt an einer Universität in Deutschland bewerben. Allerdings haben Sie eine Fachbindung, die sich auf den Bereich beschränkt, in dem Sie das Baccalaureat absolviert haben (die Möglichkeiten finden Sie auf folgender Webseite »).
Marokko: Zusätzlich zum Baccalaureat müssen Sie noch mindestens ein erfolgreiches Studienjahr an einer anerkannten Universität nachweisen. Damit haben Sie die Möglichkeit, das gleiche Fach wie in Marokko auch in Deutschland zu studieren.
Bitte beachten Sie: Eine Zulassung einer anderen Universität oder die Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung durch eine andere Stelle als die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist für die Technische Universität Dortmund nicht bindend.
Fast alle Vorlesungen und Übungen an der Technischen Universität Dortmund finden in deutscher Sprache statt. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse.
Vor Aufnahme des Fachstudiums muss die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH“ abgelegt werden. Für eine Einschreibung ist mindestens das Ergebnis „DSH 2“ notwendig.
Als Ersatz für die DSH wird unter anderem anerkannt:
Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben wollen, muss der Nachweis über die erfolgreich bestandene DSH2 zum Bewerbungsende bei der Technischen Universität Dortmund vorliegen.
Informationen zur DSH-Prüfung erhalten Sie hier ».
Kunst, Musik und Sport: vor der Einschreibung muss ein spezieller Eignungstest abgelegt werden.
Ang. Literatur- und Kulturwissenschaft/ Ang. Sprachwissenschaft Bachelor: vor der Einschreibung müssen spezielle Englischkenntnisse nachgewiesen werden
Ang. Literatur- und Kulturwissenschaft / Ang. Sprachwissenschaft Master: für die Zulassung zu diesen Masterstudiengängen wird ein Bachelorabschluss in Germanistik und Anglistik benötigt.
Journalistik und Wissenschaftsjournalismus: mit dem Zulassungsantrag muss ein zweiseitiges Motivationsschreiben eingereicht werden, in dem die Gründe für den Studienwunsch ausführlich dargelegt werden. Nach formeller Prüfung des Zulassungsantrages werden die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach diesem Bewerbungsgespräch, das in jedem Jahr Anfang August stattfindet, wird über die Zulassung entschieden. Für die Studiengänge Journalistik und Wissenschaftsjournalismus sind perfekte Deutschkenntnisse notwendig. Vor der Einschreibung muss ein 6-wöchiges Hospitationspraktikum erfolgen.
Anglistik: vor der Einschreibung müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Informatik Master: vor der Einschreibung müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Wirtschaftswissenschaften Master: vor der Einschreibung müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Raumplanung Master: DSH 2 und Bewerbungsgespräch
Für einige Masterstudiengänge wurden Mindestnoten festgelegt. Die Umrechnung vom jeweiligen Notensystem in das deutsche System erfolgt durch das Akademische Auslandsamt.
Hinweise zu den vorgenannten speziellen Bedingungen erhalten Sie hier ».
Studienbewerber aus EU-Ländern sind deutschen Studierenden gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie sich für zulassungsfreie Studiengänge direkt beim Akademischen Auslandsamt der Technischen Universität Dortmund einschreiben können, sofern Sie alle Anforderungen (Hochschulzugangsberechtigung = HZB, Deutschkenntnisse) erfüllen.
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, so müssen Sie dies über das Zentrum für Studienangelegenheiten (ZfS) der Technischen Universität Dortmund erledigen. Beachten Sie bitte, dass Sie ebenfalls die auf folgender Webseite genannten Anforderungen » erfüllen müssen.
Der Nachweis über die HZB erfolgt über das Akademische Auslandsamt. Bitte legen Sie dort die Originale Ihrer Zeugnisse und die Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers vor (Unterlagen in Englisch oder Französisch müssen nicht übersetzt werden). Sie können die Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie auch per Post an das Akademische Auslandsamt schicken. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich im ZfS für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben können.
Technische Universität Dortmund
ZfS
Emil-Figge-Str. 61
D-44227 Dortmund
Um ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen zu können, müssen Sie - sofern Sie nicht aus einem deutschsprachigen Land kommen - eine der folgenden Prüfungen vorlegen:
DSH 2, ZOP, Kleines Deutsches Sprachdiplom, Sprachdiplom 2. Stufe oder TestDaF (mindestens Stufe 4 in allen Prüfungsteilen).
Können Sie keine dieser Prüfungen nachweisen, so haben Sie die Möglichkeit, die DSH -Prüfung an der Technischen Universität Dortmund abzulegen. Dazu bewerben Sie sich bitte mit allen Unterlagen (Gleichwertigkeitsbescheinigung und Nachweise über Ihre Deutschkenntnisse) bis Ende Februar bzw. Ende Juni im Sprachenzentrum.
Die Termine für die DSH-Prüfungen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Sprachenzentrums ».
Die Technische Universität Dortmund akzeptiert Zulassungsanträge von Bewerbern aus der Volksrepublik China nur, wenn dem kompletten Zulassungsantrag neben den Zeugnisunterlagen das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder Studiennachweise deutscher Universitäten beigefügt wird.
Informationen über das Verfahren und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet ».
Die Anschrift der Prüfstelle lautet:
Chaoyang District
Dongsanhuan Beilu 8
Landmark Tower 2; Office 0311
100004 Beijing
Tel.: 0086 10659 07138
Fax: 0086 10659 07140
E - Mail: info@aps.org.cn
Die Technische Universität Dortmund akzeptiert Zulassungsanträge von Bewerbern aus der Mongolei nur, wenn dem kompletten Zulassungsantrag neben den Zeugnisunterlagen das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ulan Bator oder Studiennachweise deutscher Universitäten beigefügt wird.
Informationen über das Verfahren und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet ».
Die Anschrift der Prüfstelle lautet:
Deutsche Botschaft Ulan Bator
Strasse der Vereinten Nationen, PF: 708
Telefon: 99225839
Fax: 00976-11-323905
Die Technische Universität Dortmund akzeptiert Zulassungsanträge von Bewerbern aus Vietnam nur, wenn dem kompletten Zulassungsantrag neben den Zeugnisunterlagen das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi oder Studiennachweise deutscher Universitäten beigefügt wird.
Informationen über das Verfahren und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet ».
Die Anschrift der Prüfstelle lautet:
Deutsche Botschaft Hanoi, APS
29 Tran Ohu. Q. Ba Dinh. Hanoi
Telefon: 04-845 38 36/7, 04-843 02 45/6
Fax: 04-843 9969
Die Technische Universität Dortmund lässt die Echtheit der Zeugnisunterlagen georgischer Studienbewerber bei den zuständigen Ministerien in Georgien überprüfen.
Die Technische Universität Dortmund bietet keine Sprachkurse zur Vorbereitung auf die DSH-Prüfung an. Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen und eine Zulassung zu unserer Hochschule haben, können Sie für maximal 2 Semester als Sprachkursstudent an der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben werden:
Wir empfehlen Ihnen den Besuch folgender Sprachschulen:
InterStuDo
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Tel: +49 231 7557140
Internet: www.interstudo.de
E-Mail: InterStuDo@gmx.de
Projekt Deutsch Lernen (PDL)
Münsterstr. 9-11
44145 Dortmund
Tel: +49 231 839822
Fax: +49 231 839922
Internet: www.vfz.de
Auslandsgesellschaft Nordrhein-Westfalen
Steinstr. 48
44147 Dortmund
Tel: +49 231 8380037 oder +49 231 8380049
Fax: +49 231 8380055
Internet: www.auslandsgesellschaft.de
Interaktiv e.V.
Baroper Str. 322
44227 Dortmund
Telefon +49 (0)231 755 44 69 (Büro) oder +49 (0)231 755 60 24 (Lehrerzimmer)
Internet: www.deutsch-in –dortmund.de
Informationen zur DSH-Prüfung, das Anmeldeformular, Termine und Musterprüfungen erhalten Sie im Sprachenzentrum der Technischen Universität Dortmund:
Sprachenzentrum
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Tel: +49 231 755 5886
Internet: www.sprachenzentrum.uni-dortmund.de
Internationale Studienbewerber, deren Vorbildung nicht dem deutschen Reifezeugnis entspricht (das ist in der Regel der Fall, wenn man weniger als 12 Jahre die Schule besucht und noch keine Studienzeiten nachweisen kann) müssen vor Beginn des Studiums die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife“ ablegen. Auf diese Prüfung kann man sich in einem Studienkolleg vorbereiten.
Letzter Bewerbungstermin für die Anmeldung zum Studienkolleg:
für das Sommersemester: 31. Oktober
für das Wintersemester: 15. Mai