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Dortmunder Studierende

Liebe Studierende der TU Dortmund,

auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zum Studium oder Praktikum im Ausland. Außerdem haben wir nützliche Infos zu Förderprogrammen, Visa-Verfahren, Erfahrungsberichte, Patenprogramme und vieles mehr zusammengestellt.

In dem monatlichen Newsletter "Info-International" finden Sie auch die aktuellsten Stipendien-Ausschreibungen für sowohl das Studium als auch das Praktikum im Ausland.

 

 

 


Das ERASMUS-Programm an der TU Dortmund

 

LLP Logo deutsch kleinLLP-Programm

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie hier.

 

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

 

Die ERASMUS-Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. (TU Dortmund EUC-Nummer: 29783)

 

Förderbedingungen: Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren.

Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

 

Auslandsmobilität mit Behinderung: Menschen mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

 

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom  DAAD logo

An der TU Dortmund steht Ihnen die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin zur Verfügung.