Der Technischen Universität Dortmund im Rahmen von PROMOS, einem vom DAAD- und BMBF-finanzierten Stipendienprogramm, wieder Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung. Das Mobilitätsprogramm soll an der TU Dortmund mit Stipendien für Auslandspraktika (bis zu 6 Monaten) einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden leisten.
Bewerben können sich aus allen Fachrichtungen regulär eingeschriebene Studierende der TU Dortmund (Bachelor, Master). Auch nichtdeutsche Studierende können sich bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der TU Dortmund eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der TU Dortmund zu erreichen. Aufenthalte im Heimatland sind ausgeschlossen. Sie müssen nach Ihrem Auslandsaufenthalt auch nach Deutschland zurückkehren.
Praktika ab 6 Wochen (mindestens 30 Arbeitstage) außerhalb der Erasmus+ Programms werden gefördert. Praktika in Erasmus+ Ländern können nur über ERASMUS gefördert werden.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der TU Dortmund eingeschrieben sein.
Sowohl freiwillige als auch obligatorische Praktika sind förderfähig. Das Praktikum muss für das Studium relevant, aber nicht unbedingt vorgeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage für das Praktikum schon vorliegen.
Im Rahmen von PROMOS können keine Praktikumsstellen vermittelt werden.
Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Diese sind:
Praktika in internationalen Organisationen (z.B. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS). Praktika bei DSD- und Fit-Schulen sind möglich.
Informationen zur Bewerbung beim DAAD für diese Programme finden Sie hier.
Praktika vom DAAD: IAESTE- und AIESEC-Praktika (sowie bvmd, ZAD und ELSA) werden weiterhin mit Fahrtkostenzuschüssen direkt über den DAAD gefördert.
Hinweis für Englisch-Studierende: Au Pair Aufenthalte werden nur gefördert, wenn die Vermittlung und Betreuung (besonders im Hinblick auf die Qualität der akademischen Erfahrung) über eine Agentur läuft UND der Aufenthalt von der Fakultät als Berufsfeldpraktikum anerkannt wird (nicht nur als "stay abroad").
Doktoranden können nicht gefördert werden.
Internationale Studierende dürfen keine Förderung für ein Praktikum im Heimatland bekommen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Praktika in Krisenländern: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn für die betreffende Region und den festgelegten Zeitraum keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht.
Stipendiaten/Stipendiatinnen erhalten eine Reisekostenpauschale die sich nach den länderspezifischen Reisekostenpauschalen des DAADs richtet. (Die monatliche Teilstipendienrate ist nicht Teil dieses Stipendiums).
Studierende können bei einer Stipendienzusage sich auf eigene Kosten über den DAAD-Gruppentarif versichern lassen (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftversicherung).
Für Studierende mit Behinderung können bis zu 10.000 EUR Sonderbedarf beim DAAD beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren. Weitere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung mit Frau Laura Hope. Wir empfehlen eine sehr frühzeitige Planung (fangen Sie mindestens 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit diesem formlosen Antrag an).
Aktuelle Neuregelung des BAföG: Bitte beachten Sie, dass Stipendienleistungen über 300 EUR ab sofort auf die Auslands-Bafög-Leistungen angerechnet werden. Informationen dazu finden Studierende unter auslandsbafoeg.de. Bitte beachten Sie auch, dass der Reisekostenzuschuss des Auslandsbafögs entfällt, wenn Sie dieses PROMOS-Stipendium erhalten (der Vorteil ist aber, dass Sie die PROMOS-Reisekostenpauschale nicht anteilig zurückzahlen müssten).
Alle Unterlagen werden im Bewerbungsportal hochgeladen und Sie müssen zusätzlich das Online-Bewerbungsformular im Referat Internationales (Briefkasten vor dem Gebäude) einreichen. Erst nach Einreichung des Bewerbungsformulars wird Ihre Bewerbung bearbeitet.
Hochzuladende Dateien im Bewerbungsportal
Alle Unterlagen können auf Deutsch oder Englisch sein und das Bewerbungsformular (keine weiteren Unterlagen) reichen Sie im Referat Internationales der TU Dortmund ein (persönlich oder über den Briefkasten vor dem Gebäude):
Laura Hope, Referat Internationales, TU Dortmund, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund
Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet.
31. Januar
30. April
31. Juli
31. Oktober
Ihre Bewerbung müssen Sie allerdings mindestens 2 Monate vor Ihrem geplanten Aufenthalt UND zu den angegebenen Fristen abgeben. Das heißt z.B., dass die Frist am 31.01. hauptsächlich für Praktika ab dem 01.04. gilt. Nicht fristgerechte Bewerbungen können eingereicht werden, diese werden allerdings mit einer geringeren Priorität behandelt.
Bewerber/-innen erhalten bis zu 6 Wochen nach der Abgabefrist eine Rückmeldung von der Auswahlkommission.
Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
31. Januar
30. April
31. Juli
31. Oktober
Folgende Unterlagen müssen bis zu 2 Monaten nach Praktikumsende abgegeben werden.
Alles kann per Mail eingereicht werden.