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Neues von den Bürgerdiensten International

Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels am 1. September 2011.

 

Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) am 01.September 2011

Am 1. September 2011 wurde bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?

Die Aufenthaltstitel werden seit der Einführung als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.

  • Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem verschiedene Dinge gespeichert sind:
  • biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit)
  • persönliche Daten

Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel

Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel in verschiedenen Sprachen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Infomationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie auch auf den Seiten der Bürgerdienste International Dortmund.