Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels am 1. September 2011.
Am 1. September 2011 wurde bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Die Aufenthaltstitel werden seit der Einführung als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.
Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel in verschiedenen Sprachen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Infomationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie auch auf den Seiten der Bürgerdienste International Dortmund.